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SG Frankfurt/Main, 24.05.2007 - S 41 AS 368/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 24.05.2007 - S 41 AS 368/07
- LSG Hessen, 15.02.2008 - L 7 B 184/07
Wird zitiert von ...
- LSG Hessen, 15.02.2008 - L 7 B 184/07
Keine Sachstandsanfrage bei Behörde vor Erhebung der Untätigkeitsklage
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 24. Mai 2007 aufgehoben und der Antragsgegner verpflichtet, die im Verfahren S 41 AS 368/07 vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main entstandenen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu erstatten.den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 24. Mai 2007 aufzuheben und den Antragsgegner zu verpflichten, die im Verfahren S 41 AS 368/07 vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main entstandenen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu erstatten.